Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Seminare und Workshops

§ 1 Leistungsbeschreibung

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Vortrags- und Seminarbeschreibungen oder aus den hieraus resultierenden Angaben in der Teilnahmebestätigung von Agentur Drehort.  Die auf der Internetseite oder im Prospekt enthaltenen Angaben sind bindend. Agentur Drehort behält sich jedoch ausdrücklich vor, Änderungen der Vortrags- oder Seminarbeschreibung aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. Der Teilnehmer hat ab dem Erhalt einer solchen Information das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung nachweisbar und schriftlich zurückzutreten und erhält eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Agentur Drehort behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen.

§ 2 Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an Veranstaltungen von Agentur Drehort erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Tieren ist generell nur nach Rücksprache mit Agentur Drehort gestattet, der Tierhalter muss zudem eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben und sein Tier ausreichend geimpft (Impfpass mitbringen) haben. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Tiere, die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume vom Tierhalter unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind. Mit der Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind.

§ 3 Anmeldung und Bezahlung (Abschluss des Vertrages)

Mit der Anmeldung bietet der Interessent Agentur Drehort den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und verbindlich durch den Anmeldenden, ebenso für weitere Teilnehmer, die in der Anmeldung namentlich aufgeführt sind. Ein Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch Agentur Drehort zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Die Seminargebühr muss spätestens 8 Wochen vor Seminarbeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Agentur Drehort kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Säumniszuschläge erheben. Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. Agentur Drehort hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann.

 

§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer und Agentur Drehort

Ein Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, ein Rücktritt hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei Agentur Drehort. Im Falle des Rücktrittes kann Agentur Drehort Ersatz für Aufwendungen verlangen.

Die Stornokosten betragen:

  • Bei Rücktritt bis 120 Tage vor Beginn der Veranstaltung: Rücktritt ohne Stornokosten möglich
  • Bei Rücktritt ab  119 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 15 % der  Teilnahmegebühr.
  • Bei Rücktritt ab  90 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 30 % der  Teilnahmegebühr.
  • Bei Rücktritt ab  60 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der  Teilnahmegebühr.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Zur Vermeidung von Stornierungskosten, können Sie auch einen Ersatzteilnehmer benennen.

Agentur Drehort kann vom Vertrag zurücktreten:

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Agentur Drehort wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.

§ 5 Haftung durch Agentur Drehort

DER Veranstalter Agentur Drehort haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Agentur Drehort haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren  herbeigeführt werden. (siehe auch § 2)

§ 6 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Reichshof